JEIMPFT, JENESEN & JECK!

Auch wir von der EhrenGarde haben uns, wie fast alle Traditionskorps, dazu entschieden in der kommenden Session bei unseren Veranstaltungen auf die 2G-Regel zu setzen, damit wir alle wieder ausgelassen, ohne Sorgen und besonders jeck Karneval feiern können.

Konkret bedeutet das:
Der Zugang ist für alle Jecken möglich, die einen gültigen Impf- oder Genesenen-Nachweis mitbringen und sich ausweisen. Ausnahmen gelten natürlich für alle Kinder unter zwölf Jahren, da diese laut Corona-Schutz-Verordnung den Geimpften gleichgestellt sind. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen (z.B. weil sie immungeschwächt sind) nicht impfen lassen können, wird mit einer ärztlichen Bescheinigung und einem tagesaktuellen PCR-Test ebenfalls der Zugang gewährt.