Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der der EhrenGarde der Stadt Köln 1902 e. V. und der Ehrengarde Veranstaltungs- u. Marketing GmbH für alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Ticket-Verkaufs (Eintrittskarten) einschließlich Online-Verkauf
 

1. Vetragsschluss

Der Ticket-Vertrag kommt mit der EhrenGarde der Stadt Köln 1902 e. V., vertreten durch den Vorstand, Herwarthstraße 6 50672 Köln (im folgenden EhrenGarde genannt) zustande.
Für Veranstaltungen, die durch die EhrenGarde Veranstaltungs- u. Marketing GmbH durchgeführt werden, kommt der Ticketvertrag mit dieser zustande. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dann sinngemäß auch für die EhrenGarde Veranstaltungs- u. Marketing GmbH.
Nach Prüfung der Verfügbarkeit wird die Bestellung durch Versendung der Tickets durch die EhrenGarde angenommen. Spätestens mit dem Zugang der Tickets beim Besteller kommt der Vertrag zwischen der Ehrengarde und Besteller auf der Grundlage der Bedingungen des Bestellformulars und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
Erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers eine Abholung auf der Geschäftsstelle der EhrenGarde, kommt der Vertrag mit der Übergabe der Tickets zustande.
Die im Internet oder anderweitig aufgeführten Produkte und Leistungen der EhrenGarde stellen kein bindendes Angebot dar. Sie sind eine Aufforderung an den Interessenten, ein verbindliches Angebot z.B. mittels Bestellformular gegenüber der EhrenGarde abzugeben. Mit der Bestellung erkennt der Besteller die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EhrenGarde als verbindlich an.
 

2. Online-Bestellung

Im Falle der Online-Bestellung von Tickets über das Internet gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend, sofern auf der Internet-Präsenz der EhrenGarde nichts anderes bestimmt ist.
Durch Auslösung der Buchung eines Tickets mit dem auf der Internet-Präsenz der EhrenGarde dafür vorgesehenen Online-Befehl gibt der Besteller ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit der EhrenGarde ab. Die EhrenGarde bestätigt den Eingang des Vertragsangebots online zurück. Nach Prüfung der Verfügbarkeit wird die Bestellung durch Versendung der Rechnung sowie der Tickets durch die EhrenGarde angenommen. Spätestens mit dem Zugang der Tickets kommt der Vertrag zwischen der EhrenGarde und dem Besteller auf der Grundlage der auf der Internet-Präsenz der EhrenGarde ausgewiesenen Konditionen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
Die EhrenGarde behält sich vor, die Anzahl der über das Internet pro Besteller abzugebenden Tickets und die Gesamtanzahl der über das Internet angebotenen Tickets für die jeweilige Veranstaltung zu beschränken.
 
Wichtige Hinweise zu Ihrer Bestellung
 
Zu jeder Bestellung erhalten Sie zu gegebener Zeit eine Rechnung.
Eine Zuteilung der Karten bleibt bis zur Rechnungsstellung vorbehalten.
Nach Bezahlung und Einteilung werden Ihnen die Karten rechtzeitig, spätestens aber 14 Tage vor der Veranstaltung zugeschickt. Die Versandpauschale wird mit dem Kartenpreis erhoben. Bitte teilen Sie uns Adressänderungen nach Bestellung umgehend mit, um Verzögerungen zu vermeiden.
 

3. Tickets

Der Zugang zu den Veranstaltungsorten erfolgt nur unter Vorlage des Original-Tickets. Die EhrenGarde ist nur verpflichtet, den Zugang zu den Veranstaltungsorten gegen Vorlage des Original-Tickets zu verschaffen.
Bei Verlust des Tickets ist die EhrenGarde unverzüglich zu unterrichten. Bei Veranstaltungen mit Tischreservierungen, insbesondere Sitzungsveranstaltungen, erfolgt die Sperrung der Tickets und Ausstellung und Versendung einer Ersatzkarte, wenn der Besteller die Umstände des Verlusts glaubhaft nachweist, nach Aufforderung durch die EhrenGarde auch durch eidesstattliche Versicherung. Für die Übermittlung der Tickets gilt Ziffer 6. entsprechend (evtl. Hinterlegung aus Zeitgründen an der Abendkasse). Bei Ballveranstaltungen erfolgt keine Ausstellung von Ersatzkarten.
 

4. Zahlungsbedingungen

Der Versand des Tickets und damit der Zugang des Tickets beim Besteller erfolgt nur bei Vorkasse, dass heißt Zahlung in bar, mit Verrechnungsscheck oder per Lastschrift bei erteilter Einzugsermächtigung. Das wirksame Zustandekommen des Ticket-Vertrags steht unter der auflösenden Bedingung, dass aus welchen Gründen auch immer, eine Rückbuchung des gezahlten Betrags zu Lasten der EhrenGarde erfolgt. In diesem Falle sind überlassene Tickets unverzüglich an die EhrenGarde zurückzugeben. Sollte ein Weiterverkauf egal aus welchen Gründen scheitern, hat die EhrenGarde gleichwohl Anspruch auf Zahlung des Ticket-Preises. Dasselbe gilt sinngemäß für den Fall der Unwirksamkeit des Ticket-Vertrags aus anderen Gründen.
 

5. Widerruf- und Rückgaberecht

Die gesetzlichen Regelungen zum Fernabsatzvertrag gemäß § 312 b ff. BGB finden beim Anbieten der Eintrittskarten für festterminierte Veranstaltungen keine Anwendung.
Beim Kauf von Eintrittskarten über den Ticketshop gelten die gesetzlichen Widerrufs- und Rückgaberechte deshalb nicht.
Jede Bestellung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung und Abnahme bestellter Eintrittskarten.
 

6. Ticket-Versand

Die Bearbeitung des Bestellformulars bei der EhrenGarde erfolgt unverzüglich. Ist davon auszugehen, dass Versand des Tickets und Zugang beim Besteller nicht mehr rechtzeitig vor der betreffenden Veranstaltung erfolgt, ist die EhrenGarde berechtigt, das Ticket an der Abendkasse zu hinterlegen. Das Ticket wird ausschließlich an den Besteller persönlich gegen Vorlage eines gültigen Bundespersonalausweises bzw. äquivalenten Dokumentes ausgehändigt. Die Aushändigung an Dritte ist nur gegen Vorlage einer schriftlichen, auf den Dritten ausgestellten Vollmacht des Bestellers möglich. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Bei Rechnungsstellung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6,50 € erhoben.
Diese Regelungen gelten auch für Tickets, die über unseren Vertriebspartner KölnTicket bestellt wurden.
 

7. Haftung

Die EhrenGarde haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung der EhrenGarde, soweit gesetzlich zulässig, auf den Ticket-Preis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und für die Haftung bei zugesicherten Eigenschaften sowie bei Personenschäden.
 

8. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen, die Sie unter www.ehrengarde.de/datenschutz einsehen können.
 

9. Nutzung des Tickets

Die durch den Ticket-Vertrag erworbenen Nutzungsrechte des Bestellers dürfen außer aus dringenden Gründen (z.B. bei Krankheit u.a.) nicht entgeltlich weiter veräußert werden, insbesondere nicht zu einem höheren als dem Verkaufspreis der EhrenGarde. Sowohl das Angebot zu höheren Preisen – gleich durch welche Medien, auch im Wege der Online-Versteigerung – an Dritte zur entgeltlichen Veräußerung der Nutzungsrechte aus dem Ticket-Vertrag, wie auch die erfolgte entgeltliche Veräußerung berechtigen die EhrenGarde, sämtliche Nutzungen aus dem Ticket-Vertrag teilweise oder insgesamt entschädigungslos zu widerrufen. Des Weiteren behält sich die EhrenGarde den Ausschluss des Ticket-Kunden von weiteren Leistungen der EhrenGarde sowie weitere rechtliche Schritte vor. Im Falle der Veräußerung von Tickets zu einem höheren als dem Verkaufspreis der EhrenGarde behält sich diese vor, eine Vertragsstrafe bis zu € 2.500,- gegen den Besteller zu verhängen. Der Besteller verpflichtet sich ferner, Namen und ladungsfähige Anschriften der Personen, an die die Karten veräußert wurden, auf Verlangen der EhrenGarde bekannt zugeben.
 

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Ticket-Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Ticket-Vertrags sowie die Gültigkeit der übrigen Vertragsbedingungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen aus diesem Vertrag einschließlich seiner Nebenbedingungen ist alleiniger Erfüllungsort Köln.
Sind beide Seiten des Ticket-Vertrages Kaufleute, wird Köln für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis die Zuständigkeit der Gerichte in Köln nach den Bestimmungen Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 22.12.2000 (Verordnung Nr. 44/2001 - EuGVVO) vereinbart. Die EhrenGarde ist berechtigt, auch jedes andere Gericht anzurufen, welches aufgrund der Bestimmungen der EuGVVO in der jeweils gültigen Fassung zuständig ist. Im Übrigen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 Köln, den 25. Mai 2018
 
 EhrenGarde der Stadt Köln 1902 e. V.
 EhrenGarde Veranstaltungs- u. Marketing GmbH